Hier sehen Sie die Übersicht über das Kursangebot. Sie können sich auch gleich für einen Kurs anmelden.
Rückbildung ist sehr wichtig für euren Körper nach der Geburt. Die Muskulatur eures Beckenbodens und der Bauchmuskulatur wird wieder gestärkt. Ich zeige euch, au f was ihr im Alltag achten sollt.
Der Kurs ist ohne Kinder geplant, damit ihr euch effektiv um euch und euren Körper kümmern könnt. Im Notall können die Kinder mitgebracht werden.
WICHTIG: Ihr erhaltet einen Anmeldebestätigung per Mail. Erst dann seid ihr sicher angemeldet.
Bitte lest euch noch folgende Vertragsbestimmungen durch, mit Anmeldung zu diesem Kurs erklärt ihr euch damit einverstanden:
1. Der Rückbildungskurs umfasst 10 Stunden(600 Minuten), diese werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
2. Die einzelnen Kursstunden bauen aufeinander auf, neue Teilnehmer/innen können daher nicht in einen laufenden Kurs aufgenommen werden. Versäumt die Kursteilnehmerin/ der Kursteilnehmer einzelne Stunden, behält die Hebamme ihren Gebührenanspruch unabhängig davon, aus welchen Gründen die Kursteilnehmerin/der Kursteilnehmer nicht teilgenommen hat. Kursstunden, die in Anspruch genommen wurden, rechnet die Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Die Vergütung richtet sich nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung der Hebammen nach § 134 a SGB V. Versäumte Kursstunden werden von den Kursteilnehmern selbst getragen. Hierfür werden 10 Euro pro Stunde berechnet(also 12,50 Euro für eine versäumte Kursstunde). Die Kursteilnehmerin erhält dafür dann eine Rechnung, die sie fristgerecht zu begleichen hat. Privat versicherte Kursteilnehmerinnen erhalten ihre Rechnung nach Kursende und können diese bei ihrer Versicherung einreichen.
3.Der Hebamme wird das Recht eingeräumt, einzelne Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen.
4.Mit der Buchung des Kurses ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt das Recht auf eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Als wichtiger Grund gilt jedoch nur ein solcher, den der jeweils andere Vertragspartner zu vertreten hat. Außer beide Parteien sind einverstanden.
Kosten:
wird von Krankenkassen bezahlt
Kursort: Bügerhaus Baunach
Kurstyp: für Wöchnerinnen
Kursleitung: Verena Eichner
Rückbildung ist sehr wichtig für euren Körper nach der Geburt. Die Muskulatur eures Beckenbodens und der Bauchmuskulatur wird wieder gestärkt. Ich zeige euch, au f was ihr im Alltag achten sollt.
Der Kurs ist ohne Kinder geplant, damit ihr euch effektiv um euch und euren Körper kümmern könnt. Im Notall können die Kinder mitgebracht werden.
WICHTIG: Ihr erhaltet einen Anmeldebestätigung per Mail. Erst dann seid ihr sicher angemeldet.
Bitte lest euch noch folgende Vertragsbestimmungen durch, mit Anmeldung zu diesem Kurs erklärt ihr euch damit einverstanden:
1. Der Rückbildungskurs umfasst 10 Stunden(600 Minuten), diese werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
2. Die einzelnen Kursstunden bauen aufeinander auf, neue Teilnehmer/innen können daher nicht in einen laufenden Kurs aufgenommen werden. Versäumt die Kursteilnehmerin/ der Kursteilnehmer einzelne Stunden, behält die Hebamme ihren Gebührenanspruch unabhängig davon, aus welchen Gründen die Kursteilnehmerin/der Kursteilnehmer nicht teilgenommen hat. Kursstunden, die in Anspruch genommen wurden, rechnet die Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Die Vergütung richtet sich nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung der Hebammen nach § 134 a SGB V. Versäumte Kursstunden werden von den Kursteilnehmern selbst getragen. Hierfür werden 10 Euro pro Stunde berechnet(also 12,50 Euro für eine versäumte Kursstunde). Die Kursteilnehmerin erhält dafür dann eine Rechnung, die sie fristgerecht zu begleichen hat. Privat versicherte Kursteilnehmerinnen erhalten ihre Rechnung nach Kursende und können diese bei ihrer Versicherung einreichen.
3.Der Hebamme wird das Recht eingeräumt, einzelne Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen.
4.Mit der Buchung des Kurses ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt das Recht auf eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Als wichtiger Grund gilt jedoch nur ein solcher, den der jeweils andere Vertragspartner zu vertreten hat. Außer beide Parteien sind einverstanden.
Kosten:
wird von Krankenkassen bezahlt
Kursort: Bügerhaus Baunach
Kurstyp: für Wöchnerinnen
Kursleitung: Verena Eichner
Ausgebucht